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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen WebService-Studio (Inhaberin: Nicole Rinne) — nachfolgend „Auftragnehmerin“ — und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Newsletter-Management, Podcast-Produktion, Website-Updates etc.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (Gewerbetreibende, juristische Personen, Personengesellschaften) im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher (Private, Endverbraucher) sind ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Leistungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung des Vertrages oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen wie in der Auftragsbeschreibung vereinbart (z. B. Newsletter-Management, Podcast-Produktion, Website-Updates).

(2) Der im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang ist maßgeblich. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (z. B. als Nachtrag) und können eine Anpassung der Vergütung oder Fristen zur Folge haben.

(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und keinen wesentlichen Bestandteil der Leistung berühren.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen, Daten, Zugangsdaten und Informationen vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Gerät der Auftraggeber mit seiner Mitwirkung in Verzug, so verlängern sich Fristen entsprechend; Mehrkosten, Verzögerungen oder nötige Anpassungen sind vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Der Auftraggeber haftet für die Nutzbarkeit der übermittelten Daten und Materialien (z. B. Formate, Dateigrößen, Rechte an Inhalten).

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag, der Auftragsbestätigung oder einer Preisliste.

(2) Alle Beträge sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auszuweisen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Vorschuss- oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Ist eine Ratenzahlung vereinbart, ist jede Rate sofort zur Zahlung fällig, sobald sie fällig ist, unabhängig von der Abnahme der Leistung.

(6) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, können weitere Leistungen zurückgehalten werden, bis die Zahlung erfolgt ist.

§ 6 Ausführungsfristen / Termine

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Für Leistungen, für die keine verbindliche Frist vereinbart ist, gelten übliche Bearbeitungszeiten (z. B. Newsletter 24–48 Stunden, Podcast 3–5 Werktage etc.).

(3) Bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Eingriffen oder anderen unverschuldeten Hinderungsgründen verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung.

§ 7 Abnahme / Abnahmefiktion

(1) Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht binnen einer Frist von [z. B. 7 Tagen] nach Fertigstellung schriftlich unter Angabe von Mängeln ablehnt.

(2) Wird keine explizite Abnahme vereinbart, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in Benutzung nimmt oder nicht innerhalb der oben genannten Frist Mängel rügt.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die Leistungen vertragsgemäß und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters erbracht werden.

(2) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls nach Kenntnis sofort zu rügen.

(3) Nach fristgerechter Mängelrüge wird die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr (sofern nicht gesetzlich zwingend länger).

(5) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind nur im Rahmen der Haftungsregelung (§ 9) möglich.

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung der Auftragnehmerin für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und dann nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(4) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

(5) Sofern die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Ansprüche gegen Angestellte, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

§ 10 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Sicherung

(1) Die Auftragnehmerin behält alle Rechte (Urheberrechte, Leibrenten) an den von ihr geschaffenen Werken (z. B. Templates, Designs, Texte, Code) bis zur vollständigen Bezahlung.

(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftraggeber garantiert, dass ihm alle Rechte an den übergebenen Inhalten (z. B. Texte, Bilder) zustehen oder dass er die Einräumung der Rechte von Dritten eingeholt hat. Er stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung resultieren.

(4) Der Auftragnehmerin ist berechtigt, Sicherungskopien anzufertigen und zu behalten, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

§ 11 Laufzeit, Kündigung

(1) Soweit Dienstleistungen als Dauerschuldverhältnisse (z. B. fortlaufende Betreuung, Wartung, Update-Service) vereinbart werden, kann jede Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform (z. B. Brief, E-Mail).

(4) Im Falle der Kündigung sind bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen zu vergüten. Vorauszahlungen für Zeiten nach Kündigung sind zu erstatten, soweit die Leistung nicht erbracht wurde.

§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

(1) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Auftragnehmerin durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

§ 13 Vertraulichkeit / Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO).

(3) Falls im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, so wird, sofern erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Gerichtsstand ist (sofern zulässig) Hildesheim – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Oktober 2025

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